CO2 wird ab dem 01.01.2021 teurer - worauf sollten Sie achten?
Durch das sogenannte „Klimapaket 2030“ hat die deutsche Bundesregierung diverse Gesetzesgrundlagen und Anordnungen verabschiedet, die zum Schutz des Klimas beitragen sollen. Im Fokus dieses Maßnahmenpaketes steht die Reduzierung des CO2-Austoßes.Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat es somit diverse Veränderungen in Bezug auf die Kosten für den Verbrauch von Kohlenstoffmonoxid gegeben. Im Sinne des Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG), welches durch Bundestag und Bundesrat genehmigt wurde, werden nun u. a. die Heizkosten höher. Doch dies soll in keiner Weise zu einer finanziellen Überforderung der Verbraucher führen. Im Gegenteil – der Bund möchte diese Mehreinnahmen für die Entlastung der Haushalte nutzen und demgemäß etwaige Programme zur Förderung unterstützen.
Es lohnt sich also gerade jetzt, sich als Immobilienbesitzer darüber zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt, um ältere (Öl-)Heizungen auszutauschen und beispielsweise eine Prämie für den Austausch durch den Staat zu erhalten. Außerdem unterstützt Sie der Staat mit Hilfe von vergünstigten Krediten oder Zuschüssen durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Programmen bei energetischen Gebäudesanierungen. Gleichermaßen führt dies zu Einsparungen in den Heizkosten sowie zu einer Verbesserung der eigenen Klimabelastung. Die KfW sowie BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhöhen gleichzeitig die Sätze zur Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Somit werden bis zu 45 % nun staatlich unterstützt.
Zudem gibt es eine weitere Neuerung und Perspektive für Eigenheimbesitzer, mit dieser Erhöhung der CO2-Preise umzugehen. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie nun etwaige Sanierungs- oder Dämmungsmaßnahmen steuerlich besser geltend machen. Bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro können Sie für ein eigenbewohntes Gebäude von Steuererklärung absetzen.