Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Nachweisdokument, welches eine Immobilie nach energetischen Gesichtspunkten bewertet. Die Ausstellung, Verwendung und rechtlichen Grundlagen der Energieausweise wurden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen Käufern bzw. Mietern seit dem 01.07.2008 einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt diese Verpflichtung seit dem 01.01.2009. Bei Verkauf oder Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder von bis zu 15.000,- €.
Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt selbstverständlich keinen Energieausweis.
Für bestehende Immobilien muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Objekte. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Hier sind jedoch folgende differenzierte Regelungen zu beachten:
Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 01.11.1977 müssen Energieausweise seit 01.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder –verbrauch als Basis des Energieausweises.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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