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Immobilienwissen

Aus Gewerbeimmobilien werden Wirtschaftsimmobilien

Da der bislang verwendete Begriff „Gewerbeimmobilien“ nicht umfassend genug ist und sich stark an planungsrechtlichen Regelungen im Baugesetzbuch orientiert, wurde zunächst als Grundlage der Kategorisierung der Begriff „Wirtschaftsimmobilien“ eingeführt. Laut Definition sind dies Immobilien, die der Nutzer – Unternehmen – zur Erstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung als Produktionsfaktor einsetzt. Nur so ließe sich eine eindeutige Abgrenzung zu den Wohnimmobilien vornehmen. „Wirtschaftsimmobilien“ ordnen sich neben den „Wohnimmobilien“, den „Agrar-, Forst- und Fischereiimmobilien“ sowie den „Übrigen Immobilien“ als vierte Kategorie innerhalb „Bebauter Grundstücke“ ein.

Neun Segmente der Kategorie „Wirtschaftsimmobilie“

Wirtschaftsimmobilien werden in folgende Segmente unterteilt: „Handel“, „Büro und Praxis“, „Industrie und Produktion“, „Beherbung und Gastronomie“, „Gesundheit und Soziales“, „Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtung“, „Gebäude für technische Infrastruktureinrichtungen“, „Übrige Wirtschaftsimmobilien mit begehbaren Bauwerken“ sowie „Übrige Wirtschaftsimmobilien mit nicht begehbaren Bauwerken“.

Die Büroimmobilie

Unter den Wirtschaftsimmobilien sind Büroimmobilien das größte Segment. Strukturelle Veränderungen wie zunehmende Automatisierung, Digitalisierung und selbst Flächenknappheit verändern Arbeitswelten nachhaltig und definieren die Anforderungen an eine zukunftsfähige Büroimmobilie neu. Die florierende deutsche Wirtschaft sorgt auch 2019 für ein fortandauerndes Wachstum bei Bürobeschäftigten und bei der Suche nach Büroräumen - Leerstand wird mehr und mehr zum Fremdwort. Die Großstädte in Deutschland gewinnen weiter an Bevölkerung abs Arbeitsplätzen. Dies lässt nicht nur die Mieten im Wohnungsmarkt, sondern auch im Gewerbeimmobilienmarkt anziehen. In den Großstädten fehlen nicht nur Wohnungen: auch Geschäftsgebäude werden immer gefragter.