Einen Augenblick bitte...
Immobilienwissen

Das Einfamilienhaus als WEG

Einfamilienhäuser lassen sich zu WEGs zusammenschließen. Dadurch sinken für die Verbraucher die Erwerbs- und Nebenkosten. Die Teilungserklärung kann den Eigentümern vielfältige Freiheiten einräumen, so dass sie weitestgehend autark und finanziell unabhängig entscheiden können.

In Zeiten von steigenden Kosten

Ein Sparansatz kann sein, Einfamilienhäuser in eine Eigentümergemeinschaft umzuwandeln. Dies ist vielen Bauträgern und Verwaltern nicht bekannt. So lassen sich Bau- und Unterhaltkosten um über zehn Prozent reduzieren.
Werden benachbarte Häuser zu einer WEG zusammengefasst, fallen beim Bau weniger Vermessungs- und Parzellierungskosten für das Grundstück an. Die anteilige Grunderwerbssteuer ist geringer. Die Eigentümer benötigen ein geringeres Bankdarlehen, weniger Eigenmittel und ihre Immobilie ist schneller abbezahlt. Für den Erhalt von Fördermitteln spielt es keine Rolle, ob die Immobilie als WEG oder Eigenheim fungiert.
Ferner können sich Wohnungseigentümer die Heizungsanlage teilen, wodurch die Anschaffungs- und Reparaturkosten auf mehrere Parteien verteilt werden. Auch bei den Betriebskosten sparen sie gegenüber „alleinstehenden“ Hausbesitzern, da sie als Zusammenschluss günstigere Konditionen für ihre Gebäudeversicherung erhalten. Nicht wenige Eigentümer schätzen es zudem, mit einem Verwalter einen Ansprechpartner für ihre Immobilienbelange zu haben.

In Teilungserklärung können Besitzer rechtlich autrak gestellt weren

Die Teilungserklärung kann so gestaltet werden, dass sich die Gemeinschaft nur um wenige Dinge kümmert und dafür bezahlen muss. Dies lässt sich vertraglich problemlos regeln. Die Eigenheim-Käufer wollen sich erfahrungsgemäß nicht allzu viel vorschreiben lassen. Dem Wunsch kann weitgehend entsprochen werden.
Sie können in der Teilungserklärung fast genauso autark gestellt werden als wären sie alleinige Besitzer der Häuser. Dies reduziert den Abstimmungsbedarf und beugt Konflikten vor. So kann in dem Schriftstück festgelegt werden, dass sie ihre Fassade nach ihrem Geschmack gestalten oder Solarkollektoren auf ihren Dächern installieren und Gartenhäuser einer gewissen Größe bauen dürfen.
Auch kann via Teilungserklärung auf das Ansparen von Rücklagen verzichtet werden. Jeder Haus-Eigentümer ist dann für seine vier Wände finanziell verantwortlich. Dadurch entfällt das Risiko, dass die Gemeinschaft für einen zahlungsunfähigen Eigentümer einstehen muss.