Mieterhöhungen sind hierzulande nur sehr schwer durchzusetzen. Im Prinzip sind sie nur in zwei Fällen möglich. Zum einen darf die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Zum anderen darf sie erhöht werden, wenn Kosten für eine Modernisierung der Wohnung angefallen sind. In jedem Fall muss die Mieterhöhung rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.
Das muss das Schreiben enthalten
Zunächst einmal gilt es die Standards zu beachten: Alle Mieter müssen im Brief korrekt angesprochen werden und das Datum, ab dem die höhere Miete fällig ist, muss deutlich genannt werden. Das Schreiben muss den Mieter drei Monate vor der Erhöhung erreichen. Natürlich muss auch die neue Miete klar ausgewiesen und die Differenz zur alten Miete angegeben werden. Wird die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst, muss der Mieter dieser Erhöhung zustimmen. Es empfiehlt sich, ein entsprechendes Schreiben gleich beizulegen. Wird die Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erhöht, muss der Brief auf §55 BGB verweisen.
Außerdem ist es wichtig, die Mieterhöhung korrekt zu begründen. Dazu sollte der Vermieter den Mietspiegel und Auskünfte aus einer Mietdatenbank beilegen. Es empfiehlt sich außerdem, drei Vergleichswohnungen zu benennen. Wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, braucht es ein Sachverständigen-Gutachten. Wenn für den Ort ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, muss auf jeden Fall auf diesen verwiesen werden - egal aus welchem Grund die Miete erhöht wird.
Der Profi hilft
Informiert der Vermieter seine Mieter über eine Mieterhöhung, lauern viele Fallstricke. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht - und der Mieter bekommt wegen eines kleinen Formfehlers recht.
Ein Makler hat viel Erfahrung im Formulieren solcher Schreiben. Er wird im Nu einen rechtssicheren Text für seine Kunden aufsetzen. Außerdem berät er sie kompetent bei der Berechnung der neuen Miete. Denn auch hierüber gibt es oft Streit, den die Mieter wegen minimaler Fehler oft für sich entscheiden.