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Immobilienwissen

Steuern und weitere Kosten beim Hausverkauf

Steuern beim Hausverkauf? Ja, die gibt es. Auch dann, wenn eine selbstgenutzte Immobilie unter Privatleuten verkauft wird. Wer weiß wie, kann diese allerdings oft umgehen. Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Abgaben wirklich unvermeidbar sind. Generell wird ein Makler seine Kunden in dieser Angelegenheit durch Nutzung seines Netzwerks kompetent beraten. Es gibt aber einige Dinge, die es generell zu beachten gibt.

Der Verkauf selbstgenutzter Immobilien

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, in der er selbst wohnt, muss keine Steuern zahlen. Das ist dann der Fall, wenn er dort im Verkaufsjahr und im Vorjahr gemeldet war oder die Immobilie sein Zweitwohnsitz gewesen ist. Wer allerdings ein Haus oder eine Wohnung verkauft, die er vermietet hat, muss Abgaben an Vater Staat zahlen. Das gilt allerdings dann nicht, wenn sich das Haus bereits zehn Jahre oder länger in seinem Besitz befindet.

Wer mehrere Immobilien verkauft, zahlt

Verkauft ein Hausbesitzer gleich mehrere Immobilien, sind Steuern meistens unvermeidbar. Konkret bedeutet das, wer drei oder mehr Häuser beziehungsweise Wohnungen innerhalb von fünf Jahren verkauft, muss den Gewinn versteuern. Das gilt auch für Hausbesitzer, die einzelne Wohnungen innerhalb eines Mehrparteienhauses verkaufen.

Vorsicht vor der Spekulationssteuer

Wer ein Haus kauft und dieses innerhalb von zehn Jahren verkaufen will, muss die sogenannte Spekulationssteuer bezahlen. Unabhängig ob er dort gewohnt hat oder nicht. Ihre Höhe hängt von zwei Faktoren ab.

Zum einen vom Wertzuwachs. Bei der Berechnung werden Verkaufs- und Einkaufspreis miteinander verglichen. Maßgeblich ist der Gewinn, der erzielt worden ist.
Zum anderen hängt die Höhe der Abgabe vom jeweiligen Einkommenssteuer-Satz ab. Somit gilt, dass Besser- und Spitzenverdiener mehr bezahlen als Durchschnittsverdiener. Es können derzeit bis zu 42 Prozent auf den Gewinn aus dem Verkauf fällig werden.