Grundsätzlich kann es verschiedene Gründe geben, die tatsächlich für einen Vorvertrag sprechen und diesen sinnvoll machen.
Gründe, die dafür sprechen
So kann beispielsweise bei einem Hauskauf oder generell bei einem Immobilienkauf eine Reservierung vorgenommen werden, um alle Fragen abschließend zu klären und beispielsweise mehrere Angebote für eine Finanzierung einzuholen oder rechtliche Fragen mit einem Anwalt zu besprechen, ohne dass ein anderer Käufer die Immobilie noch wegkaufen kann.
Aber Achtung
Allerdings gibt es auch hier verschiedene Details zu beachten. So ist eine notarielle Beglaubigung auch bei einem Vorverkauf Pflicht. Zudem kann von einem solchen Vertrag natürlich auch zurückgetreten werden. Wer welche Rechte und Pflichten aus einem solchen Vorvertrag zu welchem Zeitpunkt zu erfüllen hat, sollte natürlich ebenfalls schriftlich festgehalten werden, sofern sich diese nicht ohnehin aus der geltenden Rechtslage ergeben.
Darüber hinaus ist es aber absolut wichtig zu bedenken, dass auch mit einem Vorvertrag keine der Parteien zu einem entsprechenden Kauf oder Verkauf gezwungen werden kann. Es handelt sich also eher um eine beglaubigte Form einer Reservierung. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch hier gerne sowohl per Telefon als auch per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.