Was beinhaltet dieses Gesetz?
In Hinblick auf das sogenannte Maklergesetz sollte gleich von Anfang an angemerkt werden, dass es das Maklergesetz als eigenständiges Gesetz, wie man dies beispielsweise von anderen Rechtsbereichen her kennt, nicht gibt. Hier geht es also schlussendlich "nur" um den sogenannten Maklervertrag als einem wichtigen Bestandteil des Zivilrechts. Dieser wurde beispielsweise bis zum 23. Dezember 2020 noch als Mäklervertrag bezeichnet und trägt heute den Namen Maklervertrag.
Was ist zu beachten?
Weiterhin sollte hier unbedingt berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um einen der Verträge bzw. der Vertragsarten handelt, die lediglich rudimentär und nach wie vor sehr lückenhaft durch das Zivilrecht abgehandelt werden, wobei es sich ebenfalls nach wie vor um eine Domäne des sogenannten Richterrechts handelt.
Die Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist hier nach wie vor der § 652 BGB, der die Rechte und Pflichten des Maklers und seines Auftraggebers mehr oder weniger umfassend behandelt. Fragen zur aktuellen Auslegung können aber jederzeit gerne einem Rechtsanwalt vorgelegt werden.
Auch wir stehen unseren Mandanten dazu gerne beratend zur Seite und erarbeiten alleine oder gemeinsam mit Ihnen ein entsprechendes Schriftstück für Ihr jeweiliges Immobilienprojekt. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns schon heute auf Sie!