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Immobilienwissen

Was ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert gibt stets den aktuellen Wert einer Immobilie an. Rechtlich ist er seit dem Jahr 2004 mit dem Marktwert gleichgesetzt. Im Prinzip kann der Verkehrswert als objektiver Preis einer Immobilie aufgefasst werden. Denn er wird nach strengen Regeln ermittelt. Vor allem berücksichtig dieser Preis keine irrationalen Beweggründe, die den letztlichen Verkaufspreis bestimmen können.

So wird er ermittelt

Per Gesetz gibt der Verkehrswert den Preis an, der für eine Immobilie zu einem bestimmten Stichtag zu bezahlen wäre. Er wird auf Grundlage von den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ermittelt.

Um ihn zu bestimmen gibt es drei Verfahren. Zum einen ist es möglich, die Preise verschiedener Grundstücke miteinander zu vergleichen. Im Ertragswertverfahren werden die in dieser Gegend und Branche möglichen Erträge zu Rate gezogen. Dieses Verfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Gewerbeimmobilie verkauft werden soll. Im Sachwertverfahren werden die nutzbaren baulichen Einrichtungen sowie der Wert des Grundstückes betrachtet. Der Sachwert der Gebäude wird anhand der Herstellungskosten ermittelt. Natürlich wird dabei auch der Zeitwert mit einbezogen.
Es kommt nicht selten vor, dass der Verkehrswert nicht mit einem Verfahren alleine ermittelt werden kann. Ist das der Fall, werden mehrere Methoden miteinander kombiniert. Dies ist rechtlich möglich.

Verkehrswert und Verkaufspreis

Verkehrswert und Verkaufspreis können differieren. Auch wenn der Gutachter objektiv viele Faktoren miteinander verglichen hat, können auf dem Markt irrationale Beweggründe eine Rolle spielen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verkäufer von der Optik eines Gebäudes begeistert ist oder das Haus einst einer berühmten Person gehörte. Dann kann es sein, dass sie deutlich teurer verkauft wird. Ranken sich hingegen negative Mythen um ein Haus, kann dies den tatsächlichen Preis drücken. In jedem der beiden Fälle wird ein Makler seine Kunden kompetent beraten.