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Immobilienwissen

Welche Versicherungen darf der Vermieter auf Mieter umlegen?

Als Vermieter hat man das Recht, gewisse Versicherungen auf seine Mieter umzulegen. Hierbei handelt es sich um die Versicherungen die gebäudebezogen sind. Dies muss aber in der Betriebskostenverordnung oder im Mietvertrag vereinbart / schriftlich niedergelegt werden. Wenn der Vermieter von seiner Versicherung Beitragsrückerstattungen oder Schadenfreiheitsrabatte erhält, müssen diese natürlich ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden.

Folgende Versicherungen können vom Vermieter umgelegt werden:

  • Hagelversicherung
  • Feuerversicherung
  • Sturmversicherung
  • Öl- und Gastankversicherung
  • Aufzugversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Wasserschadenversicherung
  • Leitungswasserschadenversicherung
  • Schwamm- und Hausbockversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Versicherung für sonstige Elementarschäden wie Erdbeben

Nicht umlagefähige Versicherungen

  • Rechtsschutzversicherung
  • Mietverlustversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung des Vermieters
  • Gebäudehausratversicherung