Für die meisten Menschen ist eine eigene Immobilie die größte Investition Ihres Lebens. Sollten Sie diese dann auch noch vermieten, gibt es einige Wichtige Versicherungen, die Sie als Vermieter haben sollten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
1. Wohngebäudeversicherung
Diese kommt für Schäden auf, die unter anderem durch Umwelteinflüsse entstanden sind und das Gebäude oder festes Inventar wie zum Beispiel eine Einbauküche oder den fest verlegten Fußboden betreffen. Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
Der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
- die Feuerversicherung zahlt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
- die Leitungswasserversicherung, bei Verlusten durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden
- die Sturmversicherung kommt bei Sturmschäden ab Windstärke acht oder bei Hagelschäden zur Geltung
Sollte es zu Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Starkregen kommen, greifen die Standardtarife der Wohngebäudeversicherung allerdings nicht. Hierfür muss der Vertrag um den Baustein der Elementarversicherung erweitert werden.
2. Hausratsversicherung
Diese Versicherung greift ein, wenn es zu Schäden innerhalb einer Immobilie kommt, beispielsweise, wenn Gegenstände durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm zerstört oder bei einem Wohnungseinbruch gestohlen werden. Unter den Schutz der Hausratsversicherung fallen neben Möbeln, Haushaltsgegenständen und -geräten auch geliehene Gegenstände. Auch privat genutzte Antennen oder Markisen sind hierbei abgesichert. Den Verlust von Wertsachen deckt diese Versicherung ebenfalls ab, allerdings nur bis zu einer bestimmten Obergrenze.
3. Mietverlustversicherung
Finanzielle Verluste wie durch Mietausfall können über die Mietverlustversicherung abgedeckt werden. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Objekt aufgrund größerer Schäden durch Wasser oder Feuer unbewohnbar und reparaturfällig wird. Von den Mietkosten sind die Bewohner in dieser Zeit befreit. Für den Besitzer bedeutet das einen finanziellen Verlust, vor allem dann, wenn die Immobilie noch über einen Kredit abbezahlt werden muss.
4. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Sowohl Bewohner, Besucher, Nachbarn oder vorbeilaufenden Fußgängern darf kein Schaden durch Mängel am Gebäude entstehen.
Diese Versicherung deckt sowohl Schadenskosten als auch zusätzliche Einbußen, die bei einem Dritten entstehen ab. Wenn jemand beispielsweise im Treppenhaus im Halbdunkel über eine Stufe stolpert, weil die Lampe kaputtgegangen ist, und er dadurch längere Zeit nicht arbeiten kann, übernimmt die Versicherung sowohl die Kosten für die Lampe als auch für die Verletzungen des Betroffenen.
5. Rechtschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung können sich Kunden ihre Versicherung in der Regel selbst zusammenstellen, denn diese funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Sie wird in unterschiedliche Lebensbereiche unterteilt. Hier können die Kunden auswählen welchen Bereich die Versichern möchten und zahlen nur für die entsprechenden Leistungen.
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